Presseinformationen Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern
Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung – Fördermöglichkeiten wurden wesentlich verbessert

(29. Mai 2019) München - Die privaten Anwesen mit ihren Gebäuden, Hofräumen und Vorgärten prägen in besonderem Maß das Erscheinungsbild der Dörfer in Bayern. Gerade die Investitionen privater Bauherren in leerstehende Bausubstanz, markante alte Gebäude und in die Modernisierung nicht mehr zeitgemäßer Häuser verhindern, dass die Ortskerne aussterben. Zudem gilt: Wer im Dorf Bestehendes revitalisiert und darin investiert, baut nicht in die Landschaft hinaus. Mit den neuen Dorferneuerungsrichtlinien 2019 bietet das Bayerische Dorfentwicklungsprogramm investitionsbereiten Haus- und Hofbesitzern nochmals verbesserte finanzielle Unterstützung an.

Private Bauherren erhalten zum einen Fachinformationen und Vorschläge von Experten zur Gestaltung von Gebäuden, Fassaden, Hofflächen und Gärten. Zum anderen gibt es für Baumaßnahmen Zuschüsse aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm:

  • Maßnahmen zur Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung an dörflichen Gebäuden können bis zu 35 % (jedoch höchstens 50 000 Euro je Gebäude) gefördert werden. Neubauten erhalten nur in Ausnahmefällen eine Förderung zur gestalterischen Anpassung.
  • Bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch besonders wertvollen Gebäuden ist eine erhöhte Förderung bis zu 60 % (jedoch höchstens 80 000 Euro je Gebäude) möglich.
  • Für die dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen gibt es Zuschüsse bis zu 30 % (jedoch höchstens 15 000 Euro je Anwesen).

Die Förderung nach dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm zielt im privaten Bereich auf dorfgerechte Maßnahmen ab, um damit die von den Bürgerinnen und Bürgern im Leitbild festgelegten Ziele zu unterstützen. Zuschüsse für Privatmaßnahmen können auch mit anderen Förderprogrammen z. B. der Denkmalpflege oder der Wohnungsbauförderung kombiniert werden. Die Gelder aus dem Bayerischen Dorfentwicklungsprogramm werden nicht nach dem Gießkannenprinzip auf Kleinstmaßnahmen verteilt, sondern gezielt eingesetzt. Die Förderung konzentriert sich auf Maßnahmen mit einem Zuwendungsbedarf über 1 000 Euro. Mit Zuwendungen können die durch Rechnungen nachgewiesenen Aufwendungen abzüglich Umsatzsteuer, Rabatte und Skonti gefördert werden. Zu beachten ist, dass mit der Baumaßnahme erst nach einer schriftlichen Zustimmung des Amtes begonnen werden darf.

Für die Förderung von privaten Maßnahmen ist das Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern zuständig. Es hält Informationsmaterial und Förderanträge bereit. Weitere Informationen enthält unsere aktualisierte Informationsbroschüre:

Privatmaßnahmen in der Dorferneuerung pdf 639 KB

Fotos Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern; Abdruck honorarfrei

Ihre Ansprechpartnerin im Sachgebiet Dorferneuerung und Bauwesen:
Susanne Lehner
Tel.: 089 1213-1330
E-Mail: poststelle@ale-ob.bayern.de