In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Mühldorfer Hart, Lkr. Mühldorf a. Inn
Freiwilliger Landtausch Esterndorf, Lkr. Ebersberg
Freiwilliger Landtausch Halbergmoos II, Lkr. Freising
Freiwilliger Landtausch Haiming II, Lkr. Altötting
Vogtareuth II, Lkr. Rosenheim
Flurneuordnung und Dorferneuerung Enkering III Markt Kinding, Landkreis Eichstätt
Flurneuordnung Fürholzen II, Lkr. Mühldorf a. Inn
Flurneuordnung Mößling II, Lkr. Mühldorf a.Inn
Verfahren Mößling III Stadt Mühldorf a.Inn, Landkreis Mühldorf a. Inn
Dorferneuerung Engelsberg Gemeinde Engelsberg, Landkreis Traunstein
Flurneuordnung Hohenpolding, Lkr. Erding
Dorferneuerung Grüntegernbach, Lkr. Erding
Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Einstellung des Verfahrens anordnen.
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.