In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte, Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus können öffentliche Bekanntmachungen auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt werden.
Freiwilliger Landtausch Piedendorf II, Lkr. Freising
Freiwilliger Landtausch Zansham, Lkr. Traunstein
Freiwilliger Landtausch Teisenham, Lkr. Rosenheim
Dorferneuerung Kirchdorf, Lkr. Freising
Freiwilliger Landtausch Obersöchering V, Lkr. Weilheim-Schongau
Freiwilliger Landtausch Baiernrain II, Lkr. Bad Tölz-Wolfratshausen
Freiwilliger Landtausch Günding, Lkr. Dachau
Dorferneuerung Moosach, Lkr. Ebersberg
Flurneuordnung und Dorferneuerung Obermettenbach, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm
Flurneuordnung Holzham, Lkr. Mühldorf a. Inn
Flurneuordnung Sillading, Lkr. Erding
Erscheint die Flurbereinigung infolge nachträglich eingetretener Umstände nicht zweckmäßig, so kann das Amt für Ländliche Entwicklung die Einstellung des Verfahrens anordnen.
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.